REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsische …
Feuerlöschanlagen, ausgenommen nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit trockenen Steigleitungen ohne Druckerhöhungsanlagen, 6. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, 7. Sicherheitsstromversorgungen. (2) Die Prüfungen nach Absatz 1 sind vor der ersten Inbetriebnahme der technischen Anlagen, unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung und ...